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§ 5 DDG: Pflichtangaben im Impressum

Seit dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) steht die Impressumspflicht in § 5 DDG — inhaltlich weitgehend wie zuvor in § 5 TMG. Wer geschäftsmäßig Inhalte anbietet, muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar informieren.

Die Pflichtangaben

Erforderlich sind der vollständige bürgerliche Name, die vollständige Anschrift mit Straße und Hausnummer sowie Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme — in der Praxis eine E-Mail-Adresse.

Hast du eine Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, kommt sie hinzu. Journalistisch-redaktionelle Angebote benennen zusätzlich eine verantwortliche Person.

„Leicht erkennbar und ständig verfügbar“

Das Impressum muss von jeder Seite aus mit maximal zwei Klicks erreichbar sein und darf nicht hinter Anmeldeschranken liegen. Auf Plattformen ohne Impressumsfeld verlinkst du eine eigene, dauerhaft erreichbare Impressumsseite.

Genau dafür stellen wir dir eine gehostete Impressumsseite bereit, die du in jedem Profil verlinkst und an einer Stelle pflegst.

Telefonnummer und c/o-Adresse

Eine Telefonnummer ist nicht zwingend, solange eine schnelle elektronische Kontaktmöglichkeit besteht, auf die tatsächlich reagiert wird. Ein Kontaktformular kann diese zweite Kontaktmöglichkeit ergänzen.

Die Anschriftspflicht erfüllst du mit einer ladungsfähigen c/o-Adresse: dein bürgerlicher Name, der Zusatz „c/o“ und unsere Geschäftsadresse. Deine Wohnadresse bleibt privat. Diese Seite ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

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