Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 0 Vertragspartner / Anbieter
Anbieter und Vertragspartner ist Streampressum — Inhaber Philipp Brinks, Gulisastraße 93, 56072 Koblenz, Deutschland (Einzelunternehmen).
E-Mail: info@streampressum.com — zusätzlich erreichbar über das Kontaktformular im Impressum.
Begriffsbestimmungen
- Kunde ist die natürliche oder juristische Person, die Leistungen von Streampressum bucht.
- Creator sind Kunden, die eine Online-Präsenz als Content Creator betreiben (z. B. Streaming, Video, Social Media). Der Service richtet sich ausschließlich an Creator im Sinne dieser AGB.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
- Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden unter der Marke „Streampressum“ eine ladungsfähige Anschrift (c/o-Adresse) einschließlich einer Empfangsvollmacht für förmliche Zustellungen (§ 171 ZPO, siehe § 6) zur Verfügung, die der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen — insbesondere der Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG (früher § 5 TMG) — nutzen darf.
(2) Der Anbieter nimmt Postsendungen für den Kunden entgegen, bearbeitet diese (insbesondere Digitalisierung/Scan oder Weiterleitung) und verwahrt sie kurzzeitig zur Weiterleitung bzw. Abholung nach Maßgabe dieser AGB und des gebuchten Tarifs.
(3) Nutzungsbeschränkung / zulässige Nutzung für Creator:
- (a) Erlaubt ist die Nutzung der Streampressum-Adresse als ladungsfähige Anschrift im Impressum und in vergleichbaren Pflichtangaben der Online-Präsenz des Kunden (z. B. Website, Twitch, YouTube, Kick, TikTok, Instagram, Discord).
- (b) Untersagt ist die Nutzung der Adresse zur behördlichen Anmeldung eines Wohnsitzes (Einwohnermeldeamt).
- (c) Untersagt ist außerdem die Nutzung der Adresse als Sitz/Anschrift für behördliche Registrierungen des Unternehmens (z. B. Gewerbeanmeldung, Handels- oder Vereinsregister, „Betriebsstätte“, Postanschrift gegenüber Finanzamt/Zoll als Unternehmenssitz), sofern der Anbieter nicht ausdrücklich in Textform zustimmt.
- (d) Die Nutzung der Adresse für Warenversand/Retouren ist nur im Rahmen des gebuchten Tarifs (insbesondere PRIME für Pakete) zulässig.
(4) Identitätsprüfung: Zur Missbrauchsprävention behält sich der Anbieter vor, bei begründetem Anlass oder gesetzlicher Notwendigkeit während der Vertragslaufzeit einen Identitätsnachweis anzufordern (z. B. Ausweiskopie oder geeignete alternative Nachweise). Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, ist der Anbieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.
§ 2 Tarife und Leistungsumfang
Der Leistungsumfang richtet sich streng nach dem vom Kunden gebuchten Tarif:
- Tarif „CORE“: Beinhaltet ausschließlich die Entgegennahme von amtlicher, gerichtlicher und anwaltlicher Korrespondenz („Pflichtpost“). Private Briefpost, Fanpost und Pakete sind nicht Vertragsgegenstand; die Annahme solcher Sendungen wird verweigert und die Sendung geht an den Absender zurück.
- Tarif „PRIME“: Beinhaltet zusätzlich die Annahme und Bearbeitung von gewöhnlicher Briefpost (z. B. Fanpost) sowie Paketen (bis 31,5 kg).
- Add-on „SHIELD“: Optionaler Schutz gegen koordinierte Massenpost (siehe § 3 und § 4a). SHIELD ist nur in Kombination mit einem aktiven CORE- oder PRIME-Tarif buchbar.
- Add-on „Adult“: Optionaler Produktpfad für Creator mit Erwachseneninhalten (siehe § 2a). Buchbar ausschließlich zusammen mit dem Tarif PRIME und nur für volljährige Kunden.
§ 2a Adult-Bereich, Eltern-Accounts und Minderjährige
(1) Das Add-on „Adult“ setzt die Volljährigkeit des Kunden voraus. Der Kunde bestätigt bei der Buchung, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat. Der Anbieter führt keine öffentliche Liste der Kunden dieses Bereichs.
(2) Ist der Creator minderjährig, wird der Vertrag von der erziehungsberechtigten Person in eigenem Namen geschlossen. Diese ist Vertragspartner und haftet für die Entgelte. Sie bestätigt ihre Erziehungsberechtigung und willigt in die Verarbeitung der erforderlichen Daten des Kindes ein.
(3) Für Eltern-Accounts und Konten minderjähriger Creator ist das Add-on „Adult“ nicht buchbar und technisch gesperrt.
(4) Mit Eintritt der Volljährigkeit kann der Vertrag auf Antrag auf den Creator übertragen werden; bis zur bestätigten Übertragung bleibt die erziehungsberechtigte Person Vertragspartner.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Grundgebühr beträgt:
| Tarif | Monatlich | Jährlich |
|---|---|---|
| CORE | 5,00 € | 50,00 € (2 Monate gratis) |
| PRIME | 10,00 € | 100,00 € (2 Monate gratis) |
| SHIELD (Add-on, nur mit CORE oder PRIME) | 9,00 € | 90,00 € (2 Monate gratis) |
| Adult (Add-on, nur mit PRIME) | 12,00 € | 120,00 € (2 Monate gratis) |
(2) Kleinunternehmerregelung: Alle angegebenen Preise sind Endpreise in Euro. Gemäß § 19 UStG erhebt der Anbieter keine Umsatzsteuer und weist diese folglich auch nicht aus. Entfällt der Kleinunternehmerstatus, wird der Anbieter die Preise rechtzeitig in Textform anpassen; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Änderung zu.
(3) Die Zahlung der Grundgebühr erfolgt im Voraus per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto. Der Zugang zum Kundenportal und die Postannahme werden nach Zahlungseingang freigeschaltet. Variable Kosten (Handling, Porto, Material) werden monatlich abgerechnet oder von einem vorab eingezahlten Kundenguthaben abgezogen. Bei erhöhtem Sendungsaufkommen oder absehbar hohen variablen Kosten kann der Anbieter eine angemessene Vorauszahlung verlangen oder Zwischenabrechnungen vornehmen; bis zum Ausgleich kann die kostenpflichtige Weiterleitung ausgesetzt werden.
(4) Rechnungen werden elektronisch in Textform bereitgestellt. Der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand ausdrücklich zu.
§ 4 Postservice: Gebühren & Handling (Briefe)
(1) Die physische Weiterleitung von Post erfolgt stets auf Kosten des Kunden. Das anfallende Porto (Deutsche Post AG) wird 1:1 weiterberechnet.
(2) Fair-Use-Regelung für Amtspost: Für amtliche, gerichtliche und anwaltliche Korrespondenz gilt eine Freigrenze von 5 Sendungen pro Monat. Sendung 1 bis 5: 0,00 € Handling. Ab der 6. Sendung: 0,50 € Handling pro Brief.
(3) Für sonstige Post (nur Tarif PRIME) wird eine Bearbeitungsgebühr von 0,50 € pro Sendung berechnet.
(4) Material- & Verpackungskosten: Eine pauschale Verpackungsgebühr wird nicht erhoben. Erfordert die Weiterleitung gebündelter Sendungen oder von Originalen eine (Neu-)Verpackung, werden Porto sowie die tatsächlich anfallenden Material- und Verpackungskosten 1:1 weiterberechnet und auf Wunsch aufgeschlüsselt. Für die reguläre Einzelweiterleitung entstehen — abgesehen vom Porto — in der Regel keine gesonderten Material-/Verpackungskosten.
§ 4a Massenpost / Missbrauch durch Dritte
(1) Vorfall-Definition: Ein „Massenpost-Vorfall“ liegt vor, wenn innerhalb von 30 Tagen ungewöhnlich viele Sendungen ohne erkennbares persönliches Verhältnis eingehen und auf einen koordinierten Versand durch Dritte hindeuten. Ein Vorfall wird ausgerufen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: (a) mehr als 20 Sendungen innerhalb von 7 aufeinanderfolgenden Tagen ohne erkennbaren persönlichen Bezug, (b) mehr als 40 Sendungen mit erkennbar schädigendem Charakter innerhalb von 30 Tagen, oder (c) eine erkennbar koordinierte Schädigung durch Dritte.
(2) Gebündelte Bearbeitung: Im Vorfall-Modus werden Sendungen gesammelt und in Bearbeitungseinheiten gebündelt statt einzeln versandt. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über den Vorfallbeginn.
(3) Pflichtpost-Schutz: Amtliche, gerichtliche und anwaltliche Korrespondenz wird auch im Vorfall prioritär geöffnet und innerhalb von 24 Stunden nach Eingang digital bereitgestellt, sofern der Kunde dies im Rahmen seiner Vollmacht (§ 6) nicht ausdrücklich untersagt hat. Das Öffnen dient ausschließlich der Fristensicherung und der Trennung von Pflichtpost und Massenpost.
(4) Entgelt: Für einen Massenpost-Vorfall fällt eine Bearbeitungsgebühr von 39,00 € pro Vorfall an. Mit aktivem SHIELD-Add-on sind bis zu 5 Massenpost-Vorfälle pro Kalendermonat enthalten; ab dem 6. Vorfall im selben Kalendermonat gilt der reguläre Satz von 39,00 €. Das Vorfallsentgelt deckt Sortierung, Dokumentation und Lagerung ab; Porto und Material werden separat nach § 4 abgerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist; in diesem Fall wird nur der nachgewiesene geringere Betrag berechnet.
(4a) Schutz vor Risikoauswahl: Der SHIELD-Schutz gilt ab Aktivierung des Add-ons. Ein Vorfall ist von der Inklusivleistung nur ausgenommen, wenn nachweisbar ist, dass die zugrunde liegende Massenpost zum Aktivierungszeitpunkt bereits physisch auf dem Postweg war; die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt der Anbieter.
(5) Schweregrad B (Straftat-Eskalation): Deuten Sendungen auf eine ernste Straftat hin (z. B. Bedrohung § 241 StGB, Nachstellung § 238 StGB), werden die betroffenen Sendungen gesichert und nicht gebündelt oder vernichtet. Der Anbieter warnt den Kunden umgehend und empfiehlt eine Strafanzeige.
(6) Notbremse: Ist die Massenpost betriebsstörend oder gefährlich (z. B. auslaufende Flüssigkeiten, hygienisch bedenkliche Sendungen), darf der Anbieter die Annahme sofort einstellen, Sendungen abweisen oder — soweit zulässig — vernichten, und informiert den Kunden unverzüglich.
(7) Lager & Beweissicherung: Im Vorfall eingelagerte Sendungen werden mindestens 3 Monate aufbewahrt, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt. Digitale Scans und das Vorfall-Dossier werden gemäß § 6 (8) archiviert.
(8) Dauerlast: Ist ein Kunde dauerhaft Ziel koordinierter Massenpost und wird der Betrieb dadurch erheblich beeinträchtigt, kann der Anbieter nach Interessenabwägung außerordentlich kündigen.
§ 5 Paketservice & Logistik (nur Tarif PRIME)
(1) Für die Bearbeitung von Standard-Paketen (Annahme, Einlagerung, Übergabe) berechnet der Anbieter eine Servicepauschale von 2,00 € pro Paket zzgl. Versandkosten.
(2) Maße & Sperrgut: Die Annahme ist beschränkt auf Pakete gängiger Standardmaße (max. 120 × 60 × 60 cm, max. 31,5 kg). Sperrgut, Möbel und Palettenware sind ausgeschlossen.
(3) Nachnahme/Zoll: Sendungen, die bei Zustellung Kosten verursachen, werden abgelehnt, es sei denn, der Kunde hat den Betrag vorab überwiesen.
(4) Rückläufer: Wird eine weitergeleitete Sendung retourniert, trägt der Kunde die Rücksendekosten sowie das erneute Handling.
(5) Verpackung & Schäden: Der Weiterversand erfolgt im Originalkarton. Muss neu verpackt werden, trägt der Kunde die Materialkosten.
(6) Verbotene Inhalte: Sendungen, deren Annahme oder Besitz gegen gesetzliche Vorschriften verstößt (z. B. Betäubungsmittel, Waffen, Gefahrstoffe), werden abgewiesen bzw. es wird nach Rechtslage verfahren.
(7) Ekel-/Gefahr-Notbremse: Betriebsstörende, gefährliche oder hygienisch unzumutbare Sendungen darf der Anbieter ohne Rückfrage abweisen oder — soweit zulässig — vernichten; der Kunde wird unverzüglich informiert.
(8) Versand & Versicherung: Die Weiterleitung erfolgt standardmäßig mit DHL einschließlich der dort vorgesehenen Standard-Haftungsgrenze. Auf ausdrücklichen Wunsch kann eine Versandart ohne Versicherung gewählt werden; dann trägt der Kunde das Risiko. Übersteigt der Warenwert die Standard-Haftungsgrenze, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter vorab in Textform zu informieren und ggf. eine Höherversicherung zu beauftragen; die Mehrkosten sind vorab zu zahlen.
§ 6 Postvollmacht, Empfangsvollmacht, Digitalisierung & Archivierung
(1) Der Kunde bevollmächtigt den Anbieter ausdrücklich zur Entgegennahme und Öffnung seiner Post sowie zur Entgegennahme förmlicher Zustellungen als Empfangsbevollmächtigter im Sinne von § 171 ZPO. Ausgenommen sind Zustellungen, die nach Gesetz oder gerichtlicher Anordnung zwingend eigenhändig oder persönlich zu bewirken sind (z. B. § 145a StPO). Die Vollmacht ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich und endet spätestens mit Vertragsende.
(1a) Erteilung im Kundenportal: Die Vollmacht zum Öffnen, Scannen und Weiterleiten wird gesondert im Kundenportal mit elektronisch gezeichneter Unterschrift und einem Identitätsnachweis (Kopie der Vorder- und Rückseite des Ausweisdokuments) erteilt und vom Anbieter geprüft. Bis zur Bestätigung sowie nach einem Widerruf nimmt der Anbieter Sendungen nur an; er öffnet, scannt und leitet sie nicht weiter — auch nicht in den Fällen der Absätze 2, 4 und 7. Der Widerruf ist jederzeit im Kundenportal möglich und wird mit einer Bestätigung als PDF quittiert.
(2) Digitalisierung (Standard): Eingehende Briefpost wird standardmäßig geöffnet, gescannt und im Kundenportal bzw. per E-Mail bereitgestellt.
(3) Widerspruch (Privacy): Widerspricht der Kunde der Öffnung, wird nur der Umschlag gescannt. Der Kunde entscheidet anschließend über eine ungeöffnete Weiterleitung.
(4) 3-Tage-Automatik: Erteilt der Kunde bei ungeöffneter Post nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Benachrichtigung eine Weisung, darf der Anbieter die Sendung ungeöffnet und kostenpflichtig weiterleiten, um Fristversäumnisse zu vermeiden.
(5) Archivierung & Vernichtung (4-Wochen-Regel): Nach der Digitalisierung werden physische Originale 4 Wochen aufbewahrt. Mit der Benachrichtigung über die Digitalisierung weist der Anbieter in Textform ausdrücklich und gesondert darauf hin, dass die Originale nach Fristablauf datenschutzgerecht vernichtet werden, sofern der Kunde nicht die Zusendung verlangt. Spätestens 3 Werktage vor Vernichtung erfolgt eine erneute Erinnerung („Letzte Warnung“). Von der Vernichtung ausgeschlossen sind amtliche Urkunden, Ausweisdokumente, Verträge, notarielle Dokumente, Schriftstücke mit handschriftlicher Originalunterschrift sowie Dokumente mit erkennbar hohem Wiederbeschaffungswert; diese werden nach Fristablauf kostenpflichtig zugesandt.
(6) Same-Day-Benachrichtigung: Förmliche Zustellungen (behördliche und gerichtliche Post, Einschreiben) werden am Eingangstag per E-Mail gemeldet — auch dann, wenn der Kunde seinen Benachrichtigungskanal abgeschaltet hat (Pflicht-Benachrichtigung).
(6a) Lesebestätigung & Sicherheitsnetz: Der Kunde bestätigt die Kenntnisnahme bereitgestellter Scans im Portal. Erfolgt bei einer förmlichen Zustellung binnen 4 Werktagen keine Lesebestätigung, leitet der Anbieter die Sendung als fristwahrendes Sicherheitsnetz auf eigene Kosten physisch weiter.
(7) Öffnen im Wellenfall: Im Rahmen eines Vorfalls nach § 4a darf der Anbieter Post zur Identifikation von Pflichtpost öffnen, sofern der Kunde dies nicht untersagt hat.
(8) Beweismittel-Aufbewahrung: Im Rahmen eines Vorfalls erzeugte digitale Nachweise (Scans, Fotos, Dossier) werden bis zum Ablauf der einschlägigen Verjährungsfrist (max. 3 Jahre, § 195 BGB) archiviert. Ein Legal Hold pausiert die Löschung. Physische Originale werden max. 3 Monate aufbewahrt.
§ 7 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Für Verzögerungen, Verlust oder Beschädigung nach Übergabe an den Versanddienstleister haftet der Anbieter nur im Rahmen von dessen Haftung; Ersatzansprüche werden auf Wunsch abgetreten, soweit zulässig.
(4) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Adresse oder des Services durch den Kunden resultieren.
(5) Förmliche Zustellungen: Der Anbieter haftet nicht für Fristversäumnisse, die darauf beruhen, dass der Kunde veraltete Kontaktdaten hinterlegt hat, auf Benachrichtigungen nicht reagiert oder bereitgestellte Sendungen nicht abruft.
§ 8 Vertragsdauer & Kündigung
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Buchung abschließt und der Anbieter diese durch eine Auftrags- bzw. Onboardingbestätigung bestätigt. Der Vertrag beginnt mit Zugang dieser Bestätigung, spätestens mit erstmaliger Zurverfügungstellung der Adresse, und läuft über den vereinbarten, im Voraus bezahlten Zeitraum.
(2) Kündigung: Der Vertrag ist jederzeit kündbar; die Kündigung wird zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums wirksam. Eine Rückerstattung für den laufenden Zeitraum ist ausgeschlossen. Gesetzliche Widerrufsrechte für Verbraucher bleiben unberührt. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail) oder über die Kündigungsfunktion im Kundenportal möglich; für Verbraucherverträge im elektronischen Geschäftsverkehr steht die Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB zur Verfügung.
(3) Post nach Vertragsende (2-Wochen-Kulanz): Nach Vertragsende besteht keine Annahmepflicht. Kulanzweise werden eingehende Sendungen 2 Wochen gemeldet und nur gegen Vorkasse weitergeleitet.
(4) Nach Ablauf dieser Frist gehen Sendungen mit dem Vermerk „Empfänger unbekannt“ zurück.
§ 9 Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)
(1) Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular findest du unter Widerrufsbelehrung.
(2) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt (z. B. Zuteilung der Adresse, Start der Postannahme), hat er im Widerrufsfall Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen zu leisten.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig nur, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat.
(4) Wertersatz nach Absatz 2 wird zeitanteilig berechnet.
(5) Unabhängig vom Wertersatz sind Auslagen zu erstatten, die bis zum Widerruf auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers entstanden sind (z. B. Porto, Verpackung, Handling, Höherversicherung).
§ 10 Empfehlungsprogramm
(1) Teilnahme: Bestandskunden mit aktivem Vertrag können andere Personen über einen persönlichen Empfehlungscode werben. Die Teilnahme ist freiwillig; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
(2) Zuordnung: Eine Empfehlung wird berücksichtigt, wenn die geworbene Person den Code bei der Anmeldung angibt und einen eigenständigen, kostenpflichtigen Vertrag abschließt. Selbst-Empfehlungen und Empfehlungen an bestehende oder ehemalige Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Belohnung: Sobald die geworbene Person ihre erste Rechnung vollständig bezahlt hat, erhält der Werber ein Guthaben in Höhe eines Monatsbeitrags seines Tarifs (CORE 5,00 €, PRIME 10,00 €). Das Guthaben wird ausschließlich mit künftigen Forderungen verrechnet und ist nicht auszahlbar oder übertragbar.
(4) Willkommensvorteil: Die geworbene Person erhält einen zusätzlichen beitragsfreien Monat.
(5) Sperrfrist: Das Guthaben wird erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist (§ 355 BGB) des geworbenen Kunden freigegeben. Widerruft dieser oder wird die Zahlung rückabgewickelt, entsteht kein Guthaben; bereits freigegebenes Guthaben wird zurückgebucht.
(6) Verfall & Missbrauch: Nicht eingelöstes Guthaben verfällt 12 Monate nach Gutschrift. Bei missbräuchlicher Nutzung (Selbst-Empfehlung, Scheinkonten, unrichtige Daten) kann der Anbieter Belohnungen verweigern oder zurücknehmen.
(7) Änderung: Der Anbieter kann das Programm mit Wirkung für die Zukunft ändern oder einstellen; bereits entstandene, nicht verfallene Guthaben bleiben unberührt.
§ 11 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder Leistungsumfänge erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Koblenz. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Verbraucherstreitbeilegung: Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die frühere OS-Plattform der Europäischen Kommission wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt; ein Link darauf entfällt daher.
Übersicht: Variable Kosten
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Amtspost (Sendung 1–5/Monat) | 0,00 € |
| Amtspost (ab 6. Sendung/Monat) | 0,50 € pro Brief |
| Sonstige Post (nur PRIME) | 0,50 € pro Sendung |
| Paketservice (nur PRIME) | 2,00 € pro Paket |
| Weiterleitung Brief | Porto (1:1) |
| Weiterleitung Paket | DHL-Tarif (1:1) |
| Material/Verpackung (§ 4 (4)) | tatsächlicher Aufwand (1:1, keine Pauschale) |
| Massenpost-Vorfall (§ 4a) | 39,00 € pro Vorfall (mit SHIELD 5/Monat inklusive) |
| SHIELD Add-on (§ 2, § 3) | 9,00 €/Monat oder 90,00 €/Jahr |
Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben.
Fassung vom 7. Oktober 2026