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Impressum für Freiberufler: virtuelles oder eigenes Büro?

Rechtsstand geprüft am — allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Ob Designerin, Texter, Coach oder Creator mit eigener Agentur: Wer freiberuflich online auftritt, braucht in der Regel ein Impressum. Viele arbeiten von zu Hause — und stehen vor der Frage, welche Adresse dort hingehört. Stand: 30. Oktober 2026, keine Rechtsberatung.

Die Pflichtangaben

Nach § 5 DDG gehören ins Impressum dein Name, die Anschrift, unter der du niedergelassen bist, und Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme einschließlich E-Mail-Adresse. Hast du eine Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, gehört sie ebenfalls dazu. Bist du in einem Register eingetragen, etwa im Partnerschaftsregister, nennst du Register und Nummer.

Für reglementierte Berufe wie Ärztinnen, Anwälte, Architektinnen oder Steuerberater kommen nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG die zuständige Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem verleihenden Staat und die berufsrechtlichen Regelungen hinzu.

Homeoffice und eigenes Büro

Arbeitest du zu Hause, ist deine Wohnung zugleich deine Niederlassung — und taucht damit im Impressum auf. Rechtlich ist das die unkomplizierteste Lösung, für viele aber ein Sicherheitsproblem.

Ein eigenes Büro oder ein fester Platz im Coworking-Space mit Postannahme ist die solideste Alternative: Du bist dort tatsächlich tätig, die Anschrift ist eindeutig deine Niederlassung. Der Nachteil sind die Kosten.

Virtuelles Büro und c/o-Adresse

Ein virtuelles Büro bietet eine Geschäftsadresse, oft mit Telefonservice und Besprechungsräumen. Eine c/o-Adresse konzentriert sich auf Postannahme und Zustellung. Beide sind deutlich günstiger als ein eigenes Büro.

Rechtlich ist entscheidend, dass unter der Adresse wirklich Post angenommen wird und Zustellungen an dich möglich sind. Eine reine Weiterleitungsadresse hat der Bundesgerichtshof für eine Klage nicht genügen lassen (V ZR 210/22). Eine Empfangsvollmacht nach § 171 ZPO stärkt die Erreichbarkeit. Ob eine Anschrift ohne eigene Tätigkeit vor Ort als Niederlassung im Sinne des Impressums genügt, ist nicht abschließend geklärt.

Achtung bei Kammerberufen

Manche Berufsordnungen schreiben eine tatsächliche Kanzlei- oder Praxisanschrift vor. Ein virtuelles Büro oder eine c/o-Adresse kann dort berufsrechtlich unzulässig sein, auch wenn sie fürs Impressum allgemein genügen würde. Kläre das vorab mit deiner Kammer.

Häufige Fragen

Brauche ich als Freiberufler ein Impressum?

In der Regel ja. § 5 DDG gilt für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste. Wer eine Website, einen Kanal oder ein Profil nutzt, um Aufträge zu gewinnen oder Leistungen anzubieten, fällt darunter — unabhängig davon, ob du gewerblich oder freiberuflich tätig bist.

Darf ich ein virtuelles Büro im Impressum angeben?

Das ist verbreitet, aber nicht risikofrei. Entscheidend ist, dass unter der Adresse Post tatsächlich angenommen wird und dir Schriftstücke zugestellt werden können. Eine reine Weiterleitungsadresse genügt nach der BGH-Rechtsprechung nicht ohne Weiteres. Eine Empfangsvollmacht für förmliche Zustellungen stärkt deine Position; Kammerberufe sollten zusätzlich ihr Berufsrecht prüfen.

Muss eine Telefonnummer ins Freiberufler-Impressum?

§ 5 DDG verlangt eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme samt E-Mail-Adresse, nicht zwingend ein Telefon. Für Dienstleister nennt die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (§ 2 DL-InfoV) allerdings ausdrücklich eine Telefonnummer als Beispiel für die schnelle und unmittelbare Kontaktaufnahme. Viele Freiberufler geben deshalb zusätzlich eine Nummer an.

Quellen

Wir haben die Angaben am 30. Oktober 2026 anhand der genannten Quellen geprüft. Gesetze, Rechtsprechung und Plattformregeln ändern sich; für deinen Einzelfall wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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