Für Familien

Eltern-Account für minderjährige Creator

Der Vertrag läuft auf eine erziehungsberechtigte Person, im Impressum steht der Creator — ergänzt um die gesetzliche Vertretung. Mit 18 übernimmt der Creator den Vertrag selbst.
Kurz erklärt

Ein Eltern-Account richtet sich an Creator ab 13 Jahren, die noch nicht volljährig sind. Wir erheben dafür Name und Geburtsdatum des Kindes, eine Sorgeberechtigungserklärung und prüfen einmalig den Ausweis des Elternteils. Mit 18 kann der Creator den Vertrag übernehmen.

Ab welchem Alter geht das?

Jede Plattform legt selbst fest, ab wann ein eigener Account möglich ist. Für einen Eltern-Account bei Streampressum muss dein Kind mindestens 13 Jahre alt sein.
PlattformMindestalterHinweis
YouTube16 Jahre13 Jahre Plattform-Mindestalter, für einen eigenen Kanal braucht es aber ein Google-Konto (in Deutschland ab 16).
TikTok13 JahreEigener Account ab 13.
Instagram13 JahreEigener Account ab 13.
Twitch13 JahreEigener Account ab 13, unter 16 nur unter Aufsicht Erwachsener.

Unter 13 Jahren ist der reguläre Account auf deinen eigenen Namen der richtige und einfachere Weg — dann stehst du selbst im Impressum, und es braucht keine Vertretungszeile.

Was Erziehungsberechtigte zusätzlich angeben

  • Name und Geburtsdatum des Kindes.
  • Eine Sorgeberechtigungserklärung der erziehungsberechtigten Person.
  • Bei unter 16-Jährigen eine gesonderte Einwilligung für ein öffentliches Creator-Profil.
  • Eine einmalige Identitätsprüfung des Elternteils.

Die Ausweisprüfung findet einmalig statt: Wir erheben die nötigen Angaben verschlüsselt, dokumentieren den Abgleich und löschen den Ausweis unmittelbar nach der Prüfung. Felder, die für die Prüfung nicht gebraucht werden — etwa die Ausweisnummer — kannst du vorher schwärzen.

Wie der Übergang mit 18 funktioniert

Rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag erinnern wir per E-Mail an den bevorstehenden Übergang. Der Vertrag wechselt dann auf den volljährig gewordenen Creator selbst — Kundennummer und Adresse bleiben unverändert, es ändert sich nur, wer Vertragspartner ist. Die Vertretungszeile im Impressum fällt automatisch weg.

Warum wir das so genau erheben

Minderjährige können nach § 108 BGB Verträge grundsätzlich nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung wirksam abschließen; nach § 111 BGB sind einseitige Rechtsgeschäfte ohne diese Zustimmung unwirksam. Deshalb läuft der Vertrag formal über die erziehungsberechtigte Person — das Kind bleibt trotzdem im Impressum sichtbar, ergänzt um die gesetzliche Vertretung. Ist der Anbieter minderjährig, kann zusätzlich eine Empfangsbevollmächtigung vereinbart werden, über die Zustellungen rechtswirksam an eine erwachsene Person gehen.

Häufige Fragen

Eltern-Account einrichten

Vertrag auf die erziehungsberechtigte Person, Impressum auf den Creator — in wenigen Minuten eingerichtet.