Impressum ohne eigene Website: Was Creator wissen müssen
Rechtsstand geprüft am — allgemeine Information, keine Rechtsberatung
Viele Creator haben keine eigene Website, sondern nur Kanäle auf Plattformen. Trotzdem kann eine Impressumspflicht bestehen. Entscheidend ist nicht, ob du eine Domain besitzt, sondern ob du einen digitalen Dienst geschäftsmäßig anbietest.
Worauf es ankommt
§ 5 DDG verpflichtet Anbieter geschäftsmäßiger, in der Regel gegen Entgelt angebotener digitaler Dienste. Was ein digitaler Dienst ist, regelt § 1 DDG — eine eigene Website setzt das Gesetz nicht voraus.
Die IHK Karlsruhe zählt ausdrücklich auch Social-Media-Auftritte und Händler auf Verkaufsplattformen zu den impressumspflichtigen Angeboten. Maßgeblich ist eine nachhaltige, nicht nur gelegentliche Tätigkeit; eine Gewerbeanmeldung ist dafür nicht entscheidend.
Was Gerichte zu Social-Media-Profilen gesagt haben
Schon 2011 hat das Landgericht Aschaffenburg entschieden, dass ein geschäftlich genutzter Facebook-Auftritt eine eigene Anbieterkennzeichnung braucht (Urteil vom 19. August 2011, 2 HK O 54/11; nach dem früheren § 5 TMG). Das OLG Düsseldorf hat 2013 einen Facebook-Auftritt beanstandet, bei dem das Impressum nur über „Info“, „Kontakt“ und eine externe Website erreichbar war (Urteil vom 13. August 2013, I-20 U 75/13).
Das Gesetz heißt heute DDG statt TMG, die Anforderungen an leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit sind aber geblieben.
So löst du es ohne eigene Website
Die Pflichtangaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Nach der Praxis der IHK genügt es, wenn man das Impressum mit höchstens zwei Klicks erreicht. Ein klar beschrifteter Link im Profil — zum Beispiel „Impressum“ — auf eine Seite mit allen Angaben ist deshalb üblich.
Mit Streampressum bekommst du eine gehostete Impressumsseite unter streampressum.com, die du in allen Profilen verlinken kannst. Darin steht statt deiner Wohnadresse unsere c/o-Anschrift.
Häufige Fragen
Brauche ich als Hobby-Creator ein Impressum?
Nicht unbedingt. Die Pflicht trifft geschäftsmäßige Angebote, also eine nachhaltige Tätigkeit, die in der Regel auf Einnahmen ausgerichtet ist. Wer regelmäßig monetarisiert, Werbung macht oder Produkte verkauft, sollte von einer Pflicht ausgehen.
Reicht ein Link in der Bio?
Ein eindeutig beschrifteter Link, über den man das Impressum mit höchstens zwei Klicks erreicht, ist der übliche Weg. Der Link sollte als „Impressum“ erkennbar sein und dauerhaft funktionieren.
Quellen
- § 5 DDG — Allgemeine Informationspflichten(öffnet in neuem Tab)
- § 1 DDG — Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen(öffnet in neuem Tab)
- IHK Karlsruhe: Impressumspflichten(öffnet in neuem Tab)
- OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. August 2013 — I-20 U 75/13 (Facebook-Impressum)(öffnet in neuem Tab)
- § 2 RDG — Begriff der Rechtsdienstleistung (Abs. 3 Nr. 5: allgemeine Darstellung von Rechtsfragen)(öffnet in neuem Tab)
Wir haben die Angaben am 2. November 2026 anhand der genannten Quellen geprüft. Gesetze, Rechtsprechung und Plattformregeln ändern sich; für deinen Einzelfall wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Bereit für deine c/o-Adresse?
CORE ab 5 €/Monat, PRIME für 10 €/Monat — 2 Monate gratis bei Jahreszahlung.
Jetzt starten