KI-Verordnung für Creator: Was seit 2. August 2026 gilt
Rechtsstand geprüft am — allgemeine Information, keine Rechtsberatung
Die europäische KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, oft „AI Act“ genannt) gilt in Stufen. Seit dem 2. August 2026 sind die Transparenzpflichten aus Artikel 50 anwendbar — und genau die betreffen Creator, die KI-Werkzeuge für Bilder, Stimmen, Videos oder Texte nutzen. Dieser Ratgeber gibt den Stand vom 30. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.
Der Zeitplan auf einen Blick
In Kraft getreten ist die Verordnung am 1. August 2024. Seit dem 2. Februar 2025 gelten die Verbote bestimmter KI-Praktiken, seit dem 2. August 2025 die Regeln für Anbieter großer KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme nach Artikel 50.
Mit dem sogenannten KI-Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026) hat die EU einzelne Fristen verschoben: Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme greifen erst ab dem 2. Dezember 2027 beziehungsweise ab dem 2. August 2028. Die Transparenzpflichten, die für Creator im Alltag zählen, wurden dagegen nicht verschoben.
Bist du Anbieter oder Betreiber?
Die Verordnung unterscheidet vor allem zwei Rollen. Anbieter entwickeln ein KI-System und bringen es unter eigenem Namen auf den Markt — etwa die Unternehmen hinter Bild-, Video- oder Stimmgeneratoren. Betreiber setzen ein KI-System in eigener Verantwortung ein. Wer als Creator KI-Werkzeuge für seinen Kanal nutzt, ist in aller Regel Betreiber.
Ausgenommen ist nur die rein persönliche, nicht berufliche Nutzung. Ein Kanal mit Werbeeinnahmen, Sponsoring, Abos oder Affiliate-Links ist keine reine Privatsache mehr. Wer einen eigenen KI-Chatbot oder KI-Avatar unter eigenem Namen in Betrieb nimmt, kann zusätzlich selbst als Anbieter gelten.
Was Betreiber seit dem 2. August 2026 beachten müssen
Deepfakes müssen offengelegt werden. Gemeint sind Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die mit KI erzeugt oder verändert wurden und echten Personen, Orten oder Ereignissen so ähneln, dass sie für echt gehalten werden könnten. Für erkennbar künstlerische, satirische oder fiktionale Werke reicht ein Hinweis, der die Darstellung des Werks nicht stört.
KI-erzeugte oder -veränderte Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen — etwa Politik, Gesundheit oder Recht —, müssen ebenfalls gekennzeichnet werden. Das entfällt, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und redaktionell dafür verantwortlich ist.
Eine allgemeine Pflicht, jede KI-Unterstützung zu kennzeichnen, gibt es nicht. Rechtschreibkorrektur, Übersetzungshilfe, Farbkorrektur oder Rauschunterdrückung machen einen Inhalt nicht zum Deepfake. Wie du konkret kennzeichnest, erklärt unser Ratgeber zur KI-Kennzeichnung für Streamer und YouTuber.
Was Anbieter leisten müssen — und was der Omnibus verschoben hat
Anbieter generativer KI müssen ihre Ergebnisse maschinenlesbar markieren, damit KI-Inhalte technisch erkennbar sind. Für Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt dafür nach dem KI-Omnibus eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Diese Pflicht trifft die Hersteller der Werkzeuge, nicht dich als Nutzerin oder Nutzer.
Neu in den Verbotskatalog aufgenommen wurden KI-Systeme, die ohne Einwilligung sexualisierte Darstellungen identifizierbarer Personen erzeugen („Nudify“-Apps), sowie Systeme zur Erzeugung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs. Dieses Verbot gilt ab dem 2. Dezember 2026.
Hilfen, Aufsicht und Sanktionen
Die EU-Kommission hat im Juni 2026 einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Markierung und Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht, im Juli 2026 Leitlinien zu Artikel 50 sowie einheitliche EU-Symbole, die zur Kennzeichnung genutzt werden können.
In Deutschland ist seit dem 29. Juli 2026 die Bundesnetzagentur zentrale Marktüberwachungsbehörde, Anlauf- und Beschwerdestelle (KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz, KI-MIG). Verstöße gegen die Transparenzpflichten können nach Artikel 99 der Verordnung mit Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden; bei der Bemessung sollen die Interessen kleiner Unternehmen berücksichtigt werden.
Häufige Fragen
Muss ich jedes KI-Bild in meinem Kanal kennzeichnen?
Nein. Die KI-Verordnung verlangt keine Kennzeichnung jeder KI-Nutzung. Kennzeichnungspflichtig sind vor allem Deepfakes — also realistisch wirkende, mit KI erzeugte oder veränderte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen echter Personen, Orte oder Ereignisse — sowie KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse ohne menschliche Prüfung. Plattformen wie YouTube verlangen teils zusätzliche Angaben.
Gilt die KI-Verordnung auch für kleine Kanäle?
Ja, sobald du KI beruflich einsetzt. Ausgenommen ist nur die rein persönliche, nicht berufliche Nutzung. Wer mit seinem Kanal Geld verdient — durch Werbung, Abos, Sponsoring oder Affiliate-Links — sollte davon ausgehen, dass die Transparenzpflichten für ihn gelten. Die Größe des Kanals spielt dafür keine Rolle.
Hat der KI-Omnibus die Kennzeichnungspflicht verschoben?
Für Creator im Wesentlichen nicht. Der KI-Omnibus hat vor allem die Hochrisiko-Regeln auf Dezember 2027 und August 2028 verschoben. Die Pflicht, Deepfakes offenzulegen, gilt seit dem 2. August 2026. Nur die technische, maschinenlesbare Markierung durch die Anbieter der KI-Werkzeuge hat für ältere Systeme eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Wer kontrolliert die KI-Regeln in Deutschland?
Zentrale Marktüberwachungsbehörde ist seit Ende Juli 2026 die Bundesnetzagentur. Sie ist zugleich Anlauf- und Beschwerdestelle für die KI-Verordnung. Für einzelne Bereiche, etwa Finanzdienstleistungen, sind andere Behörden zuständig. Unabhängig davon setzen die Plattformen ihre eigenen KI-Regeln durch, zum Beispiel mit nachträglichen Labels.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) — EUR-Lex(öffnet in neuem Tab)
- EU-Kommission: AI Omnibus tritt in Kraft (27.07.2026)(öffnet in neuem Tab)
- EU-Kommission: Kurze Fakten zu den Transparenzregeln für KI-Systeme(öffnet in neuem Tab)
- EU-Kommission: Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte(öffnet in neuem Tab)
- Bundesnetzagentur: Zentrale Rolle bei der KI-Verordnung (29.07.2026)(öffnet in neuem Tab)
Wir haben die Angaben am 30. Oktober 2026 anhand der genannten Quellen geprüft. Gesetze, Rechtsprechung und Plattformregeln ändern sich; für deinen Einzelfall wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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