Hasspost als Creator: Was jetzt zu tun ist
Rechtsstand geprüft am — allgemeine Information, keine Rechtsberatung
Wer öffentlich sichtbar ist, bekommt nicht nur Fanpost. Beleidigende Briefe, Drohungen oder ganze Wellen koordinierter Hasspost sind für viele Creator Realität. Dieser Ratgeber zeigt, was du in welcher Reihenfolge tun kannst. Stand: 30. Oktober 2026 — allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Bei akuter Gefahr zuerst die Polizei
Enthält eine Sendung eine konkrete Drohung gegen dich oder andere, wirkt ein Paket verdächtig oder steht jemand vor deiner Tür: Wähle den Notruf 110. Öffne verdächtige Pakete nicht, schüttle sie nicht und bringe sie nicht selbst zur Polizei.
Beweise richtig sichern
Wirf nichts weg. Bewahre Brief, Umschlag und Verpackung auf, möglichst in einer sauberen Hülle, und fasse sie so wenig wie möglich an. Notiere Eingangsdatum, Poststempel und Absenderangaben. Fotografiere alles vollständig, auch die Rückseite.
Bei Hass im Netz gehören zu jedem Screenshot die Adresse der Seite, Datum und Uhrzeit sowie der Profilname. Lege eine einfache Liste an: Was kam wann, auf welchem Weg, von wem. Eine solche Übersicht hilft Polizei und Anwälten mehr als ein Stapel loser Dateien.
Anzeige und Strafantrag
Anzeige erstatten kannst du bei jeder Polizeidienststelle oder über die Onlinewache deines Bundeslandes. Je nach Inhalt kommen etwa Beleidigung (§ 185 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), Nachstellung (§ 238 StGB) oder das gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten (§ 126a StGB) in Betracht.
Achte auf die Frist: Manche Taten, etwa die Beleidigung, werden grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt. Der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden, nachdem du von der Tat und der Person des Täters erfahren hast (§ 77b StGB). Stelle ihn deshalb am besten gleich zusammen mit der Anzeige ausdrücklich.
Deine Wohnadresse zusätzlich schützen
Wer bedroht wird, kann bei der Meldebehörde eine Auskunftssperre beantragen (§ 51 BMG). Dafür müssen Tatsachen vorliegen, die eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen nahelegen — ausdrücklich auch den Schutz vor Bedrohungen, Beleidigungen und Nachstellungen. Berücksichtigt wird, ob du zu einem Personenkreis gehörst, der wegen seiner Tätigkeit verstärkt angefeindet wird. Die Sperre gilt zunächst zwei Jahre.
Unterstützung bekommst du bei Beratungsstellen wie HateAid oder dem Weißen Ring. Zum geplanten Gesetz gegen digitale Gewalt hat die Bundesregierung am 7. Oktober 2026 einen Entwurf beschlossen; er soll unter anderem gerichtliche Accountsperren erleichtern, ist aber noch nicht verabschiedet.
Was SHIELD übernimmt
Mit einer c/o-Adresse kommt Hasspost gar nicht erst bei dir zu Hause an. Das Add-on SHIELD geht einen Schritt weiter: Wir erkennen koordinierte Massenpost-Wellen, trennen amtliche, gerichtliche und anwaltliche Post heraus und bearbeiten sie vorrangig. Den Rest wickeln wir gebündelt als einen Vorfall ab — 5 Vorfälle pro Monat sind inklusive.
Auf Wunsch sichern wir Beweise zum Vorfall für deine Anzeige. SHIELD ist keine Rechtsberatung und schützt nicht vor einzelnen berechtigten Schreiben wie Abmahnungen; die Anzeige selbst stellst du oder deine Anwältin bzw. dein Anwalt.
Häufige Fragen
Soll ich Hassbriefe wegwerfen?
Nein. Bewahre Brief, Umschlag und Verpackung auf, auch wenn es schwerfällt. Poststempel, Handschrift, Papier oder Spuren können für Ermittlungen wichtig sein. Fotografiere alles, notiere das Eingangsdatum und lege die Sendung in eine saubere Hülle. Verdächtige Pakete öffnest du nicht — dann rufst du direkt die Polizei.
Wie lange habe ich Zeit für einen Strafantrag?
Bei Taten, die nur auf Antrag verfolgt werden, etwa der Beleidigung, beträgt die Frist drei Monate (§ 77b StGB). Sie beginnt, sobald du von der Tat und der Person des Täters Kenntnis hast — bei unbekannten Tätern also oft später. Sicherer ist, den Strafantrag gleich zusammen mit der Anzeige ausdrücklich zu stellen.
Kann ich meine Wohnadresse im Melderegister sperren lassen?
Ja, unter Voraussetzungen. Nach § 51 BMG trägt die Meldebehörde eine Auskunftssperre ein, wenn Tatsachen eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen nahelegen; dazu zählt ausdrücklich der Schutz vor Bedrohungen und Nachstellungen. Belege wie Drohbriefe oder Anzeigen helfen. Die Sperre gilt zwei Jahre und kann verlängert werden.
Was ist der Unterschied zwischen c/o-Adresse und SHIELD?
Die c/o-Adresse sorgt dafür, dass deine Wohnanschrift nicht im Impressum steht und Post bei uns statt bei dir ankommt. SHIELD ist ein optionales Add-on für den Fall, dass gezielt viel Hasspost auf einmal eintrifft: Wir erkennen die Welle, bearbeiten wichtige Post vorrangig, bündeln den Rest als Vorfall und sichern auf Wunsch Beweise.
Quellen
- § 77b StGB — Antragsfrist(öffnet in neuem Tab)
- § 51 BMG — Auskunftssperren(öffnet in neuem Tab)
- tagesschau.de: Kabinett beschließt Entwurf gegen digitale Gewalt (07.10.2026)(öffnet in neuem Tab)
Wir haben die Angaben am 30. Oktober 2026 anhand der genannten Quellen geprüft. Gesetze, Rechtsprechung und Plattformregeln ändern sich; für deinen Einzelfall wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
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